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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06   

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https://dejure.org/2007,6627
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06 (https://dejure.org/2007,6627)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2007 - 13 S 2404/06 (https://dejure.org/2007,6627)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2007 - 13 S 2404/06 (https://dejure.org/2007,6627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert bei Klage auf Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei einem aufenthaltsrechtlichen Streitverfahren; Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit; Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2
    D (A), Kosten, Streitwert, Duldung, Nebenbestimmung, Auflage

  • Judicialis

    AufenthG § 60a; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a; GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2
    Streitwert: Aussetzung Abschiebung, Duldung, Streitwert, Regelstreitwert, Auffangstreitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 11 S 2554/01

    Streitwert: Aussetzung der Abschiebung - passive Streitgenossenschaft auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06
    Bei aufenthaltsrechtlichen Streitverfahren, die im Wege der Hauptsacheklage auf Duldung, d.h. auf Aussetzung einer Abschiebung (§ 60a AufenthG) gerichtet sind, ist nach feststehender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg grundsätzlich der Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR heranzuziehen (Beschluss vom 27.11.2006 - 1 S 2216/06 -, juris; Beschluss vom 27.2.2002 - 11 S 2554/01 -, AuAS 2002, 101; Senatsbeschlüsse vom 5.2.2007 - 13 S 2782/06 - und vom 17.10.2006 - 13 S 2175/06 - mit der Festsetzung des halben Regelstreitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).

    Der Auffangstreitwert ist in Rechtsstreitigkeiten über die Erteilung einer Duldung oder über Auflagen zu einer Duldung auch nicht zu halbieren (so aber BayVGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 - juris; weitere Rechtsprechungsnachweise zu dieser Gegenauffassung im Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 27.2.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2006 - 9 S 1148/06

    Zur Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter bei der Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06
    Über sie hat der Berichterstatter zu entscheiden, da der angefochtene Beschluss durch den Einzelrichter ergangen ist (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG; s. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.6.2006 - 9 S 1148/06 -, NVwZ-RR 2006, 648).
  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 24 CS 06.2958

    Duldung - Nebenbestimmungen - Erwerbstätigkeitsverbot - Beschränkung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06
    Der Auffangstreitwert ist in Rechtsstreitigkeiten über die Erteilung einer Duldung oder über Auflagen zu einer Duldung auch nicht zu halbieren (so aber BayVGH, Beschluss vom 21.12.2006 - 24 CS 06.2958 - juris; weitere Rechtsprechungsnachweise zu dieser Gegenauffassung im Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 27.2.2002, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 1 S 2216/06

    Befristung der Geltungsdauer einer Duldung auf einen Monat.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06
    Bei aufenthaltsrechtlichen Streitverfahren, die im Wege der Hauptsacheklage auf Duldung, d.h. auf Aussetzung einer Abschiebung (§ 60a AufenthG) gerichtet sind, ist nach feststehender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg grundsätzlich der Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR heranzuziehen (Beschluss vom 27.11.2006 - 1 S 2216/06 -, juris; Beschluss vom 27.2.2002 - 11 S 2554/01 -, AuAS 2002, 101; Senatsbeschlüsse vom 5.2.2007 - 13 S 2782/06 - und vom 17.10.2006 - 13 S 2175/06 - mit der Festsetzung des halben Regelstreitwerts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 11 S 1327/00

    Erlöschen einer bedingten Duldung wegen Vorliegens der Rückreisedokumente und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 2404/06
    Gleiches gilt für Streitigkeiten, mit welchen sich der Kläger gegen eine Nebenbestimmung zu einer ihm bereits erteilten Duldung wendet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.4.2001 - 11 S 1327/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2007 - 13 S 1445/07

    Streitwert bei Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis

    Eine solche Halbierung ist gesetzlich nicht vorgesehen und widerspricht der Natur des "Auffangwerts", wonach eine weitere Differenzierung unterbleibt, wenn der bisherige Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für die Bedeutung der Sache bietet (vgl. Senatsbeschluss vom 22.3.2007 - 13 S 2404/06 -, juris).

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats ist der - unverminderte - Auffangstreitwert auf dann heranzuziehen, wenn die Beteiligten "nur" über Nebenbestimmungen zu aufenthaltsrechtlichen Verwaltungsakten streiten (vgl. etwa die dem Beschwerdeführer bekannten Senatsbeschlüsse vom 9.7.2007 - 13 S 1535/07 - und vom 28.6.2007 - 13 S 779/07 -, juris für die Ermessensentscheidung über die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Flüchtlinge nach § 8 Abs. 1 AufenthV; Senatsbeschluss vom 22.3.2007, a.a.O., für Klagen betreffend die Duldung gemäß § 60a AufenthG und Nebenbestimmungen zur Duldung; ebenso Bay.VGH, Beschluss vom 29.1.2007 - 24 C 06.2854 -, juris für die isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis in Form der auflösenden Bedingung und vom 6.12.2005 - 24 C 05.2968 -, juris zur Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

    Dies entspricht der Hälfte des Auffangwertes, der in der Hauptsache bei einer Klage auf Erteilung einer Duldung in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zugrunde gelegt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.07.2010 - 11 S 1504/10 - AuAS 2010, 235; vom 12.02.2009 - 13 S 2863/08 - AuAS 2009, 100; vom 22.03.2007 - 13 S 2404/06 - juris und vom 27.02.2002 - 11 S 2554/01 - AuAS 2002, 101).
  • VG Karlsruhe, 31.01.2008 - 4 K 36/08

    Aufenthaltszeit gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG 2004; Relevanz einer

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg an und nimmt als Streitwert für ein auf Aussetzung der Abschiebung, mithin einer Duldung gerichtetes Verfahren, den Regelstreitwert an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.03.2007 - 13 S 2404/06 -, Justiz 2007, 332), der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist.
  • VG Sigmaringen, 04.08.2008 - 8 K 1001/08

    Verdacht mißbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung zwecks Erlangung der

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aus §§ 52 Abs. 2, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG (vgl. Beschl. v. 22.03.2007 - 13 S 2404/06 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 3 E 3/16

    Streitwertbeschwerde; Duldung; Abschiebung; Auffangwert; vorläufiger Rechtsschutz

    6 Aus diesen Erwägungen folgt der Senat nicht der Auffassung des VGH BW (Beschl. v. 22. März 2007 - 13 S 2404/06 - juris Rn. 3f.), der in Hauptsacheverfahren, die auf Erteilung einer Duldung gerichtet sind, den Auffangwert von 5.000,- EUR ohne weitere Reduzierung zu Grunde legt.
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1597

    Ausländerrecht; Streitwert bei Duldung/Nebenbestimmung zur Duldung

    Trotz dieses Unterschiedes bejaht der VGH BW (B. v. 22.3.2007 - 13 S 2404/06) aufgrund der faktischen Bedeutung der Sache für den jeweiligen Kläger, bei der es um die für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland letztlich entscheidende Frage gehe, ob sie abgeschoben werden könnten, ebenso auch für eine der Duldung beigefügte Nebenbestimmung einer auflösenden Bedingung die Anwendbarkeit des Auffangstreitwerts (VGH BW, a.a.O., juris TZ 4; ebenso VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07 - juris TZ 5).
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 19 C 09.1529

    Ausländerrecht; Streitwert bei Duldung/Nebenbestimmung zur Duldung

    Trotz dieses Unterschiedes bejaht der VGH BW (B. v. 22.3.2007 - 13 S 2404/06) aufgrund der faktischen Bedeutung der Sache für den jeweiligen Kläger, bei der es um die für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland letztlich entscheidende Frage gehe, ob sie abgeschoben werden könnten, ebenso auch für eine der Duldung beigefügte Nebenbestimmung einer auflösenden Bedingung die Anwendbarkeit des Auffangstreitwerts (VGH BW, a.a.O., juris TZ 4; ebenso VGH BW, B. v. 3.8.2007 - 13 S 1445/07 - juris TZ 5).
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